Rücknahme von Verpackungsmaterial gemäß Verpackungsgesetz
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen erfüllen wir unsere gesetzlichen Pflichten nach § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG und nehmen folgende Verpackungsmaterialien kostenlos zurück:
- Transportverpackungen (inkl. Paletten und Großverpackungen)
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nicht typischerweise im Hausmüll landen
- Spezialverpackungen, die nicht über das duale System entsorgt werden können (§ 7 Abs. 5 VerpackG)
- Verpackungen für schadstoffhaltige Produkte
- Mehrwegverpackungen
So funktioniert’s:
- Bei jeder Lieferung verwenden wir entsprechendes Verpackungsmaterial
- Sie können die leeren Verpackungen am Lieferort oder in unmittelbarer Nähe zurückgeben
- Wir sorgen für die fachgerechte Wiederverwertung
Dieser Service trägt direkt zur Erfüllung der europäischen Recyclingziele (EU-Richtlinie 94/62/EG) bei und schont wertvolle Ressourcen.