Rücknahme von Verpackungsmaterial gemäß Verpackungsgesetz

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen erfüllen wir unsere gesetzlichen Pflichten nach § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG und nehmen folgende Verpackungsmaterialien kostenlos zurück:

  • Transportverpackungen (inkl. Paletten und Großverpackungen)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nicht typischerweise im Hausmüll landen
  • Spezialverpackungen, die nicht über das duale System entsorgt werden können (§ 7 Abs. 5 VerpackG)
  • Verpackungen für schadstoffhaltige Produkte
  • Mehrwegverpackungen

So funktioniert’s:

  1. Bei jeder Lieferung verwenden wir entsprechendes Verpackungsmaterial
  2. Sie können die leeren Verpackungen am Lieferort oder in unmittelbarer Nähe zurückgeben
  3. Wir sorgen für die fachgerechte Wiederverwertung

Dieser Service trägt direkt zur Erfüllung der europäischen Recyclingziele (EU-Richtlinie 94/62/EG) bei und schont wertvolle Ressourcen.

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